Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Schwimmschule Seetal sind verbindlich und kommen zur Anwendung für alle Schwimmkurse, im Besonderen für die Kinderschwimmkurse (Schwimmkurse und Ferienkurse) im folgenden auch Schwimmkurse genannt).

Kursorganisation

Die Schwimmkurse finden ausserhalb der Schulferien (Schule Seon) statt. Ein Kurs beinhaltet 8 Lektionen zu 40 resp. 45 Minuten. In der Regel wird pro Woche eine Lektion des jeweiligen Kurses durchgeführt. Kursbeginn ist jeweils nach den Sommer-, Herbst-, Weihnachts- bzw. den Frühlingsferien.
Anderseits führen wir Ferienkurse in den Schulferien durch, die ein Woche dauern (5 Lektionen) und jeweils am Vormittag (Montag bis Freitag) stattfinden
Am ersten Kurstag müssen die Kinder, die ihren ersten Kurs besuchen, von einer Begleitperson, zum Unterricht in die Schwimmhalle gebracht werden. Am ersten Kurstag werden wichtige Informationen zu den Kursen abgegeben. Bitte beachten Sie auch die Weisungen des Hallenbades Seon.
Der Kursinhalt entspricht den Grundlagentests von swimsports.ch. Am Ende eines Kurses erhält jedes Kind ein Testabzeichen für einen bestandenen Test oder ein Motivationsabzeichen, wenn Ihr Kind die Testanforderungen noch nicht erfüllt hat.
Fällte ein/e Kursleiter/in aus, kann die Schwimmschule Seetal eine versierte Stellvertretung einsetzen. Kann die Schwimmschule keine Stellvertretung organisieren, wird die ausgefallene Lektion nachgeholt.

Anmeldungen und Kurseinteilungen

Das Mindestalter für eine Einteilung in einen Schwimmkurs beträgt 5 Jahre (ab 5. Geburtstag gerechnet).

Anmeldungen für die Schwimmkurse werden nur schriftlich (elektronisch) entgegen genommen und sind verbindlich. Benutzen Sie dazu dieses Kontaktformular. Die Belegungen der Kursplätze werden nach Eingangsdatum vergeben. Wir nehmen mit ihnen Kontakt auf, um einen geeigneten Tag zu finden (die genauen Wochentage und Kurszeiten veröffentlichen wir auf der Homepage nicht). Ungefähr 4-6 Wochen vor Kursbeginn erhalten sie eine Kursbestätigung.
Wer keinen Platz im gewünschten Kurs erhalten hat, wird auf Wunsch in eine Warteliste aufgenommen. Man hat dann die Möglichkeit, im folgenden Quartal, vor dem offiziellen Anmeldedatum sich einzuschreiben.
Wenn die Minimalzahl Teilnehmer für einen Kurs nicht erreicht wird, kann ein Kurs abgesagt werden. Die bereits überwiesenen Kurskosten werden Ihnen dann zurückerstattet.

Zahlung der Kursgebühren

Für die Kurskosten erhalten sie eine Rechnung. Diese Kurskosten sind vor Kursbeginn einzuzahlen.
In den Kurskosten ist der Hallenbadeintritt nicht inbegriffen.

Abmeldungen

Die Schwimmkurse können bis zu den folgenden Terminen kostelos abgemeldet werden.

Schwimmkurs mit Kursstart Januar  bis 15.November 

Schwimmkurs mit Kursstart April bis 15. Februar

Schwimmkurs mit Kursstart August bis 15. Mai

Schwimmkurs mit Kursstart Oktober bis 15. August

Für Abmeldungen bis 20 Arbeitstage vor Kursbeginn wird eine Gebühr von Fr. 20.- verrechnet. Für Abmeldungen bis 10 Arbeitstage vor dem ersten Kurstag wird eine Grundgebühr Fr. 50.- in Rechnung gestellt. Bei Abmeldungen danach werden die ganzen Kurskosten verrechnet und auch dann, wenn der Kurs gar nicht besucht wird. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen( auch per Mail.)

Versäumte Lektionen (Ferien, andere Termine, Krankheit, Unfall udgl) können nicht nachgeholt werden und werden auch nicht zurückerstattet. Sie können bei uns eine Quittung einfordern, damit sie die Kurskosten bei Ihrer Reiserückversicherung einreichen können.

Versicherung/ Haftung

Der Teilnehmer und/oder dessen gesetzlicher Vertreter ist verantwortlich für eine ausreichende Versicherungsdeckung. Die Benutzung der Hallenbadanlagen erfolgt auf eigene Gefahr.
Für entstandene Schäden, Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann weder die Schwimmschule Seetal noch das Hallenbad Seon haftbar gemacht werden.
Die Weisungen für Schwimmkurse des Hallenbad Seon sind zu befolgen.

Gesundheitliche

Probleme

Diabetes, Asthma, Schädigungen am Bewegungsapparat, Herzprobleme, Operationen etc. bitte wir uns vor Kursbeginn dem/r Kursleiter/in mitzuteilen, damit individuell darauf eingegangen werden kann. Allenfalls sind der Teilnehmer und/oder deren gesetzlichen Vertreter verantwortlich, dass vor Kursbeginn, eine ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung der Kursleitung zugestellt wird.
Wenn Ihr Kind erkrankt ist, sollte es nicht am Schwimmunterricht teilnehmen und sollte es nach dem Schwimmunterricht erkranken, so übernimmt die Schwimmschule Seetal – in jedem Fall – keine Verantwortung.

Höhere Gewalt

Die Schwimmschule-Seetal kann die Benutzung des Hallenbades nicht garantieren. Für Kurse, die aufgrund höherer Gewalt (z.B. Schliessung eines Hallenbads, Betriebsstörung, Naturgewalten) nicht durchgeführt werden können, werden keine Kursbeiträge zurück erstattet.

Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit der Schwimmschule Seetal ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Lenzburg.

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Lenzburg, 14. März 2010