Kursorganisation
Die Schwimmkurse finden ausserhalb der Schulferien (Schule Seon) statt. Ein Kurs beinhaltet 8 Lektionen zu 40-resp. 45 Minuten. In der Regel wird pro Woche eine Lektion des jeweiligen Kurses durchgeführt. Kursbeginn ist jeweils nach den Sommer- Herbst- Weihnachts- bzw. den Frühlingsferien.
Der Kursinhalt entspricht den Grundlagentests von swimsports.ch. Am Ende eines Kurses erhält jedes Kind ein Testabzeichen für einen bestandenen Test oder ein Motivationsabzei-chen.
Fällte ein/e Kursleiter/in aus, kann die Schwimmschule-Seetal einen Kursleiterwechsel vor-nehmen und/oder eine Stellvertretung einsetzen.
Das Mindestalter für eine Einteilung in einen Schwimmkurs beträgt 5 Jahre (ab 5. Geburtstag gerechnet).
Anmeldungen und Kurseinteilungen
Anmeldungen für die Schwimmkurse werden nur schriftlich entgegen genommen und sind verbindlich. Benutzen Sie dazu das Kontaktformular. Die Belegungen der Kursplätze werden nach Eingangsdatum vergeben. Ungefähr zwei Wochen vor Kursbeginn erhalten sie eine Kursbestätigung.
Wer keinen Platz im gewünschten Kurs erhalten hat, wird auf Wunsch in eine Warteliste aufgenommen. Man hat dann die Möglichkeit, im folgenden Quartal, vor dem offiziellen Anmeldedatum sich einzuschreiben.
Wenn die Minimalzahl Teilnehmer für einen Kurs nicht erreicht wird, kann ein Kurs abgesagt werden. Die bereits überwiesenen Kurskosten werden Ihnen dann zurückerstattet.
Zahlung der Kursgebühren
Für die Kursgebühren (Kurskosten) erhalten sie eine Rechnung, welche vor Kursbeginn zu überweisen ist. In den Kurskosten ist der Hallenbadeintritt nicht inbegriffen.
Abmeldungen
Für Abmeldungen bis 20 Tage vor Kursbeginn wird eine Gebühr von Fr. 20.- verrechnet. Für Abmeldungen bis 10 Tage vor dem ersten Kurstag wird eine Grundgebühr Fr. 50.- in Rechnung gestellt. Bei Abmeldungen danach werden die ganzen Kurskosten verrechnet und auch dann, wenn der Kurs gar nicht besucht wird.
Versäumte Lektionen
Ihrerseits versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden und werden auch nicht zurückerstattet.
Versicherung/Haftung
Der Teilnehmer und/oder dessen gesetzlicher Vertreter ist verantwortlich für eine ausreichende Versicherungsdeckung. Die Benutzung der Hallenbadanlagen erfolgt auf eigene Gefahr.
Für entstandene Schäden, Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann weder die Schwimmschule-Seetal noch das Hallenbad Seon haftbar gemacht werden.
Die Weisungen für Schwimmkurse des Hallenbad Seon sind zu befolgen.
Gesundheitliche Probleme
Diabetes, Asthma, Schädigungen am Bewegungsapparat, Herzprobleme, Operationen etc. bitte wir uns vor Kursbeginn dem/r Kursleiter/in mitzuteilen, damit individuell darauf eingegangen werden kann. Allenfalls sind der Teilnehmer und/oder deren gesetzlichen Vertreter verantwortlich, dass vor Kursbeginn, eine ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung der Kursleitung zugestellt wird.
Wenn Ihr Kind erkrankt ist, sollte es nicht am Schwimmunterricht teilnehmen und sollte es nach dem Schwimmunterricht erkranken, so übernimmt die Schwimmschule-Seetal - in jedem Fall - keine Verantwortung.
Höhere Gewalt
Die Schwimmschule-Seetal kann die Benutzung des Hallenbades nicht garantieren. Für Kurse, die aufgrund höherer Gewalt (z.B. Schliessung eines Hallenbads, Betriebsstörung, Naturgewalten) nicht durchgeführt werden können, werden keine Kursbeiträge zurück erstattet.
Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Schwimmschule-Seetal ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Lenzburg.
Lenzburg, 14. März 2010
AGB

